Kompost aus biogenen Abfällen findet auch in der Landwirtschaft Anwendung. Zum Einsatz kommen aber ausschließlich Komposte der Güteklasse A und A+. Kompost der höchsten Qualitätsklasse A+ laut Kompostverordnung ist auch für die biologische Landwirtschaft geeignet, bedarf aber einer Genehmigung des Kontrollverbandes. Die maximale Anwendungsmenge in der Landwirtschaft darf gemäß Kompostverordnung für Düngungsmaßnahmen 8t Trockenmasse/ha und Jahr im fünfjährigen Durchschnitt nicht überschreiten. Für Rekultivierungs- und Erosionsschutzmaßnahmen darf die Menge von 160t Trockenmasse/ha innerhalb von 20 Jahren nicht überschritten werden. Die genauen Aufbringungsmengen für einzelne Kulturen sind in der „Richtlinie für die Anwendung von Kompost aus biogenen Abfällen in der Landwirtschaft" nachzulesen.